Wohngeld

können viele Mieter erhalten. Seine Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Haushalts und der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Zuständig sind die Wohngeldstelle beim Regionalverband Saarbrücken (Tel. 0681/506-0, www.regionalverband-saarbruecken.de). Sie erhalten dort nicht nur Auskunft, sondern auch die erforderlichen Formulare. Unter diesen ist eine Mietbescheinigung, die Sie uns bitte per Post einsenden wollen und von uns postwendend ausgefüllt zurückerhalten werden; bei einer persönlichen Vorsprache riskieren Sie, daß unser zuständiger Mitarbeiter gerade nicht anwesend ist.

Nach unserer Erfahrung wissen viele Mieter nicht, daß sie Anspruch auf Wohngeld haben, oder sie nehmen sogar von vornherein an, daß sie keinen Anspruch haben. Die betreffenden Gesetze sind aber laufend zugunsten der Mieter verbessert worden. Wir können Ihnen nur empfehlen, Ihre Anspruchsberechtigung beim oben genannten Amt prüfen zu lassen.


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