Garagen

vermieten wir als Einzelgaragen und als Stellplätze in Sammelgaragen (bzw. Tiefgaragen). Die Benutzung ist in einem separaten Mietvertrag geregelt. Bei Einzelgaragen bitten wir, die Tore stets geschlossen zu halten. Das Abstellen von Fahrzeugen vor den gemieteten Garagen ist wegen Behinderung und Gefahr der Beschädigung der Garagentore grundsätzlich nicht erlaubt. Beachten Sie bitte auch, daß wir Garagenzufahrten im Winter prinzipiell nicht streuen und nicht von Schnee freihalten können. Eine Haftung für Unfälle, die sich infolge von Schnee- oder Eisglätte bei der Benutzung der Garagen ergeben, müssen wir ablehnen.

Die Mietzahlung für Ihre Wohnung und Ihre Garage können Sie nur dann zu einer Gesamtzahlung zusammenfassen, wenn beide Zahlungen an denselben Empfänger zu leisten sind. Prüfen Sie dies bitte selbst anhand Ihrer Verträge; dort sind die Empfänger-Bankverbindungen aufgeführt. Wenn Ihnen für Wohnung und Garage zwei unterschiedliche Kundennummern zugeteilt wurden, müssen beide als Zahlungsvermerk angegeben werden.


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