Veränderung der Originalausstattung

der Wohnung, die Sie mit oder ohne unsere Genehmigung vorgenommen haben, müssen Sie vor Ihrem Auszug wieder rückgängig machen, es sei denn, die Ausstattung der Wohnung sei dadurch objektiv verbessert worden. Letzteres entscheiden allein wir. Sprechen Sie mit uns.

Zu den Dingen, die Sie in jedem Fall entfernen müssen, gehören folgende:

  • über Putz verlegte elektrische Leitungen;
  • im Bad oder auf dem Balkon fest installierte Vorrichtungen zum Wäschetrocknen;
  • Gestänge für Duschvorhänge;
  • Wandkonsolen jeder Art.

Gelegentlich entfernen Mieter einzelne Zimmertüren und lagern sie im Keller. Solche Türen müssen wiedereingesetzt und ihr einwandfreier Sitz wiederhergestellt werden.


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