Auszugstermin

Theoretisch endet Ihr Mietverhältnis am Monatsletzten, 24 Uhr. Wenn Sie wirklich planen, Ihre Wohnung erst am letztmöglichen Tag zu räumen, sollten Sie es allerdings, einer guten Tradition folgend, bis etwa zur Mittagsstunde tun. Es könnte sein, daß Ihr Mietnachfolger dann mit seinem Möbelwagen schon vor der Haustür steht, denn Möbelspediteure laden üblicherweise morgens ein und nachmittags aus. Dies ist wohlgemerkt die Theorie. Die Praxis sieht glücklicherweise meist anders aus. Nur wenige Menschen, die ihre Wohnung wechseln, nehmen in Kauf, am Nachmittag eines 30. oder 31. mit ihren Möbeln vor einer Wohnung zu stehen, deren Renovierungszustand wohl nur in seltenen Fällen ihren Vorstellungen entspricht. So ist es vielfach Sitte geworden, daß man sich einen Monat Zeit läßt, um die neue Wohnung seinen Wünschen entsprechend herzurichten (Malerarbeiten, Teppichböden, Einbauküche).

Ein praktisches Beispiel: Sie haben Ihre neue Wohnung bereits ab 1. Mai gemietet, die jetzige Wohnung aber erst zum 31. Mai gekündigt; den Mai wollen Sie dazu benutzen, in der neuen Wohnung alle Vorbereitungen für den Einzug zu treffen. In diesem Fall werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen dem 15. und dem 25. Mai umziehen, und zwar schon aus dem praktischen Grund, daß zu diesen Terminen leichter Möbelspediteure zu bekommen sind als zum „Ultimo“. Wenn es so ist, dann macht es Ihnen sicher nichts aus, Ihre Wohnung bereits einige Tage vor dem regulären Ablauf Ihres Mietverhältnisses Ihrem Mietnachfolger zu übergeben.

Es kann natürlich auch umgekehrt sein: Während Sie selbst sich auf den 30./31. als Auszugstag festlegen mußten, hat sich Ihr Mietnachfolger einen Monat Zeit gelassen. Wie immer es in Ihrem persönlichen Fall aussehen mag: Sprechen Sie mit uns darüber, wann und wie Sie Ihren Auszug geplant haben. In vielen Fällen haben wir die Möglichkeit, Ihre Pläne bei der anderweitigen Vermietung Ihrer Wohnung zu berücksichtigen, sei es, daß der Nachfolger vorzeitig übernehmen kann, sei es, daß wir Ihnen selbst etwas mehr Spielraum für die Räumung (und/oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung) verschaffen können (weil es dem Nachmieter nicht eilt).

Insbesondere die eigene vorzeitige Räumung kann für Sie ganz praktische Vorteile haben: Ein Miet­ nach­ folger, dem die Wohnung vorzeitig übergeben wird, ist sicher eher geneigt, Ihnen zu angemessenem Preis Dinge abzukaufen, die Sie nicht mehr brauchen (z.B. Gardinen und Gardinenröllchen, einen Teppichboden, Küchenteile). Auch wir selbst können uns eventuell in wichtigen Fragen großzügiger zeigen, als wenn Sie darauf bestehen, erst am 30./31. auszuziehen, beispielsweise in der Frage einer pauschalen Ablösung von notwendigen Schönheitsreparaturen (siehe Stichwort).

Kurz: Es kann sich als in vieler Hinsicht vorteilhaft erweisen, wenn Sie einen „verlorenen“ Monat bei Ihrem Wohnungswechsel einplanen. Die zusätzliche Miete, die Sie ausgeben, kann gut angelegtes Geld sein.


Diese Seite ist Teil unseres Informationsbriefs Auszug für ausziehende Mieter: zur Inhaltsübersicht

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