Abmeldungen/Ummeldungen

Diese sollten Sie so früh wie möglich erledigen. Zuständig ist das Bürgeramt City der Stadt Saar­ brücken (Gerberstraße 4, Tel. 0681/9050 oder www.saarbruecken.de). Unter Umständen benötigen Sie die sog.  Auszugsbestätigung des Woh­ nungsgebers. Erkundigen Sie sich bitte beim Amt.

Ihr Telefon-Festnetzanschluß muß ebenfalls abgemeldet werden. Die Post sollte eine Nachsendeadresse von Ihnen erhalten; hierzu reichen Sie einen Nachsendeauftrag fünf Tage vor Ihrem Umzug beim Nachsendeauftragszentrum der Post ein; weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutschepost.de. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage brauchen Ihre neue Anschrift. In die Papiere Ihres Fahrzeugs muß der Wohnungswechsel ebenfalls eingetragen werden. Sicher fallen Ihnen noch weitere Personen oder Institutionen ein, die von Ihrem Wohnungswechsel erfahren müssen.

Abmelden müssen Sie auch Ihren Elektrozähler  bei Ihrem Energieversorger (für viele Saarbrücker: Energie SaarLorLux, Tel. 0681/5870, www.energie-saarlorlux.de). Dazu müssen Sie selbst den Stand des Zählers bei Mietvertragsende ablesen und ihn dem Energieversorgungsunternehmen mitteilen. Eine Zwischenablesung durch den Netzbetreiber würde Kosten zu Ihren Lasten verursachen. Es empfiehlt sich eine schriftliche Mitteilung mit An­ gabe der Zählernummer (siehe Stromrechnung).

Schließlich brauchen auch wir selbst Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen später die noch ausstehen­ den Abrechnungen zusenden und überhaupt mit Ihnen in Verbindung bleiben können.


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