Meldung von Beanstandungen

die wir am Zustand der Wohnung oder einzelner Teile der Wohnung vorzubringen haben, erhalten Sie normalerweise innerhalb eines Monats nach Ihrem Auszug. Unsere Ansprüche „wegen Verände­ rungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache“, wie es in schönem Juristendeutsch im BGB heißt, verjähren bereits nach sechs Monaten. Somit sind wir also selbst daran interessiert, etwa streitige Dinge so schnell wie möglich mit Ihnen in Ordnung zu bringen.


Diese Seite ist Teil unseres Informationsbriefs Auszug für ausziehende Mieter: zur Inhaltsübersicht

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