Veränderungen der Originalausstattung

Ihrer Wohnung sollten Sie nur mit großer Vorsicht und Zurückhaltung vornehmen. Bei größeren Veränderungen ist stets unsere Genehmigung erforderlich. Veränderungen, die wir bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses auf Ihre Kosten wieder beseitigen müssen, sind z.B. Installationen von Wäschetrocknungsvorrichtungen im Bad oder auf dem Balkon, Anbringung von Wandkonsolen, Verlegung elektrischer Leitungen über Putz, usw. Auch Dübelungen in Wand- und Bodenfliesen können wir nur selten belassen, hier müssen Fliesenreparaturen ausgeführt werden, die nicht billig sind. Natürlich ist es Ihnen nicht verwehrt, Ihre Bilder aufzuhängen oder Ihre Flurgarderobe ordnungsgemäß zu befestigen. Wir warnen aber vor unsachgemäßen Eingriffen. Für alle Bohrungen gilt übrigens: Vorsicht vor elektrischen Leitungen, die unter Putz verlegt sein könnten. Siehe auch Stichwort Teppich-/Laminatböden.


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