in den Häusern am Rodenhof, Mecklenburgring, Sonnenhügel, Breslauer Straße 23/24, 29/29a, 36-38, 39-41, 42/43, 44-46 und 47-49 und Martin-Luther-Straße werden die Treppenhäuser vom Hausmeister bzw. einer Fremdfirma gereinigt. Beachten Sie dazu bitte, daß dieser vertraglich lediglich dazu verpflichtet ist, die Treppenhäuser wöchentlich einmal naß aufzuwischen und einmal (zusätzlich) trocken auszukehren. Er ist nicht verpflichtet, Schmutz zu entfernen, den die Mieter, ihre Besucher und ihre Lieferanten sozusagen „außer der Reihe“ ins Haus tragen. Einen Hausmeister, der verpflichtet wäre, jedesmal das Treppenhaus zu reinigen, wenn z.B. bei Regenwetter ein Kinderwagen ins Haus gebracht wird, oder ein Hund vom Spaziergang zurückkehrt, wenn ein Getränkelieferant mit seinem Karren durch das Treppenhaus fährt, oder die Kinder eines Mieters Besuch von anderen Kindern bekommen haben, den wollten Sie sicherlich nicht bezahlen. Verhalten Sie sich deshalb in den genannten und ähnlichen Fällen so, als gäbe es gar keinen Hausmeister, und beseitigen Sie selbst den verursachten Schmutz. Das gilt ganz besonders dann, wenn Sie wissen, daß bis zur regulären Reinigung durch den Hausmeister noch einige Tage vergehen werden.
Wenn in einem Haus das Treppenhaus weder durch Hausmeister noch durch dritte Personen gereinigt wird, dann ist es von den Mietern selbst turnusmäßig zu reinigen. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall bei Ihren Etagennachbarn, welchen Treppenhausteil Sie zu welchen Zeiten zu reinigen haben.
Generell möchten wir zum Problem der Treppenhausreinigung noch anmerken, daß es mit dem Charakter unserer Wohnanlagen schwer vereinbar ist, wenn einzelne Mieter Schuhe und andere Sachen vor ihrer Wohnungstür im Treppenhaus abstellen. Üblich ist allerdings, daß die Mieter Fußmatten vor ihrer Korridortür auslegen, damit sie selbst und ihre Besucher sich die Schuhe vor dem Betreten der Wohnung reinigen können. Unter seiner Fußmatte sollte jeder Mieter in angemessenen Abständen selbst reinigen, auch wenn die Treppenhausreinigung im übrigen von einem Hausmeister oder einer dritten Person wahrgenommen wird.
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