Wenden Sie sich deswegen bitte an uns, nicht an Ihren Mietvorgänger. Er muss die Wohnung an uns in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben. Wenn er die Wohnung direkt an Sie übergibt, können wir nicht überprüfen, ob er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Wenn wir von dieser Regel abweichen wollen oder dies aus terminlichen Gründen müssen, teilen wir es Ihnen mit.
Sollten die Schlüssel, die Sie erhalten, nicht vollzählig sein, so melden Sie uns dies bitte unverzüglich (siehe hierzu auch Stichwort Übergabeprotokoll).
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