Es mag Ihnen merkwürdig erscheinen, daß in diesem Dokument, welches Sie anläßlich des Abschlusses Ihres Mietvertrags erhalten, schon von der Kündigung des Vertrags die Rede ist. Wir haben diesen Punkt in unseren Info-Brief aufgenommen, weil wir zahlreiche Kündigungen erhalten, die uns die nötigen Informationen nur unvollständig oder mißverständlich übermitteln. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Punkte, wenn der Tag gekommen ist, an dem Sie Ihre Wohnung aufgeben wollen:
Schriftform: Nach dem Gesetz können Sie nur per Brief mit Originalunterschrift kündigen, nicht per Fax oder E-Mail.
Mehrere Mieter: Wenn den Mietvertrag mehrere Personen als Mieter geschlossen haben, so müssen alle Mieter die Kündigung aussprechen. Eine Kündigung, die nur von einem der Mieter ausgesprochen wird, ist unwirksam, selbst wenn der Mietvertrag eine umfassende Bevollmächtigung der Mieter untereinander vorsieht.
Gesetzliche Kündigungsfrist und Wunschtermin: Das Gesetz sieht eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Wenn Sie Ihre Wohnung vor Ablauf dieser Frist aufgeben möchten, müssen Sie uns in Ihrer Kündigung Ihren Wunschtermin nennen. Nur so können wir Ihre Wohnung mit Erfolg anbieten. Achtung: Sie verpflichten sich durch Nennung eines Wunschtermins verbindlich zu Räumung und Übergabe der Wohnung.
Besichtigung: Sobald wir Ihre Kündigung erhalten haben, wird Ihre Wohnung Interessenten angeboten. Diese müssen Ihre Wohnung natürlich besich tigen können. Besichtigungen können lästig sein, besonders wenn sich die Bemühungen um die Weitervermietung lange hinziehen. Dennoch: Wir haben als Vermieter einen Rechtsanspruch darauf, daß Sie uns ausreichend Besichtigungsmöglichkeit geben. Am einfachsten ist es – und diesen Weg wählen glücklicherweise auch sehr viele Mieter –, wenn Sie uns einfach einen Zweitschlüssel für die Wohnung überlassen. Dann führen unsere Mitarbeiter die Besichtigungen tagsüber durch, während Sie an Ihrem Arbeitsplatz sind. Sie brauchen keine Angst vor Diebstahl zu haben; unsere Mitarbeiter lassen einen Mietinteressenten nie allein. Wenn Sie bei den Besichtigungen anwesend sein wollen, etwa weil Sie Ihrem Mietnachfolger Ihre Einbauküche verkaufen möchten, müssen Sie uns in Ihrem Kündigungsschreiben eine Kontakttelefonnummer nennen, unter der wir Sie kurzfristig erreichen können, um einen Besichtigungstermin mit Ihnen abzustimmen.
Neue Adresse: Vernünftigerweise werden Sie die Kündigung Ihres Mietvertrags erst dann aussprechen, wenn Sie einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dann können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und uns die neue Anschrift mit dem Kündigungsschreiben mitteilen. Wir brauchen Ihre neue Adresse für den Schriftverkehr nach Ende des Mietverhältnisses. So bekommen Sie mindestens noch eine Heiz- und Mietnebenkostenabrechnung von uns, für die wir eine Zustelladresse benötigen.
Garagen-/Abstellplatzmietverträge: Unsere Verträge sehen grundsätzlich vor, daß solche Mietverträge nicht weiterbestehen können, wenn das Wohnungsmietverhältnis endet. Sie brauchen also keine separate Kündigung auszusprechen. Garagen-/Abstellplatzmietverträge können allerdings separat gekündigt werden. Wenn Sie Ihre Garage oder Ihren Abstellplatz vor Ihrer Wohnung aufgeben möchten, sollten Sie diesen Wunsch in Ihre Kündigung aufnehmen.
Wir stellen übrigens editierbare Vorlagen für Ihr Kündigungsschreiben zum Download bereit: siehe Rund um den Mietvertrag
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