gibt es für alle unsere Häuser. In vielen Fällen handelt es sich um Mitarbeiter unseres Unternehmens, in anderen Fällen kommen Fremdfirmen zum Einsatz. Zu den Leistungen gehören: Säuberung von Bürgersteig, Hauszugang, Briefkastenanlage, Kellerfluren, Waschzentrale; Schneeräumen und Streuen im Winter; Pflege der Außenanlagen; Verkauf von Wasch- und Trockenmarken in Häusern mit Waschzentrale (siehe Stichwort); in einigen Häusern die Aufbewahrung von Reserveschlüsseln (siehe Stichwort); Überwachung der Hausordnung; in einigen Häusern die Treppenhausreinigung (siehe Stichwort).
Nicht Aufgabe der Hausmeister ist es, sich um Schäden in Ihrer Wohnung zu kümmern. Das ist ausschließlich unsere Sache. Die Hausmeister sind auch zu keinerlei Gefälligkeitsbesorgungen für die Mieter verpflichtet. In manchen Häusern sind sie dennoch dazu bereit. Sie sollten aber wissen, daß dies nicht zu ihren sparsam honorierten Pflichten gehört und sich dafür entsprechend erkenntlich zeigen.
Unsere Hausmeister sind keine Vollzeitbeschäftigten. Bitte seien Sie sich dessen immer bewußt und erwarten Sie nicht Leistungen, wie Sie nur Vollzeitbeschäftigte erbringen können.
Für die Leistungen des Hausmeisters wird in einigen Häusern eine feste Gebühr erhoben; sie ist dann im Mietvertrag (Anhang) vereinbart. In anderen Häusern werden die Kosten der Hausbesorgung hingegen im Rahmen der Mietnebenkosten in der Höhe abgerechnet, in der sie tatsächlich anfallen.
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