Diesen sprechen Sie am besten mit uns und Ihrem Mietvorgänger ab. Wo immer möglich, versuchen wir, den Mietvorgänger dazu zu bewegen, die Wohnung schon einige Tage vor dem offiziellen Vertragsende freizugeben. Das gelingt auch in nicht wenigen Fällen. Theoretisch hat Ihr Mietvorgänger aber die Wohnung bis zum Monatsletzten, 24 Uhr, gemietet. In ganz wenigen Fällen haben wir erlebt, daß ein Mieter darauf auch bestanden hat. Üblich ist eine Räumung der Wohnung spätestens am Monatsletzten bis etwa 12 Uhr mittags. Siehe auch Stichwort Übergabeprotokoll.
Diese Seite ist Teil unseres Informationsbriefs Einzug für neue Mieter: zur Inhaltsübersicht
Auf Wohnungssuche? Unsere aktuellen Wohnungsangebote