Beschwerden

über andere Mieter oder Ihren Hausmeister bearbeiten wir nur, wenn sie uns in schriftlicher Form hereingegeben werden. Das steht bereits in Ihrem Mietvertrag und hat sich als Prinzip bewährt, weil es übereilte, im ersten Ärger vorgebrachte mündliche Klagen verhindert. Ihre Beschwerde hat größere Aussicht auf Erfolg, wenn sie von einem oder mehreren Zeugen unterschriftlich bestätigt wird. Andernfalls steht meist Aussage gegen Aussage, so daß die Wahrheitsfindung für uns sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Sie dürfen sich aber darauf verlassen, daß jede schriftliche Beschwerde von uns sorgfältig bearbeitet wird.


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